Die Förderung
auf einen Blick
30 % Grundförderung
Für jede neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien – z. B. Wärmepumpe, Biomasse oder Solarthermie – im selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäude.
+16 % Klima-Bonus
Wenn Sie in Ihrem selbstgenutzten Zuhause eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung (oder eine mind. 20 Jahre alte Gasheizung) austauschen.
+ bis zu 40 % Einkommensbonus
Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 60.000 € (je nach Einkommen und Kindern).
Bis zu 70 % insgesamt
Die Boni lassen sich kombinieren. Der Zuschuss beträgt höchstens 70 % – bei niedrigem Einkommen bis zu 80 % – der förderfähigen Kosten.
Bis 28.000 € förderfähig
Im Einfamilienhaus werden Kosten bis 28.000 € berücksichtigt; bei Mehrfamilienhäusern kommen weitere Beträge je Wohneinheit hinzu.
Erst Antrag, dann Auftrag
Der Antrag muss bei der KfW gestellt sein, bevor die Arbeiten beginnen. Der Vertrag wird dazu an die Förderzusage gekoppelt.
Förderung sichern –
ohne Papierkram-Stress
Der Staat fördert den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung mit einem Zuschuss der KfW. Damit Sie die Förderung gut nutzen können, begleiten wir Sie von der ersten Beratung bis zur Auszahlung:
- Beratung vor Ort: Wir prüfen, welche Heizung zu Ihrem Haus passt und welche Fördersätze für Sie in Frage kommen.
- Passendes Angebot: Sie erhalten ein Angebot, das auf die Förderung abgestimmt ist.
- Hilfe beim Antrag: Wir unterstützen Sie bei den Unterlagen und technischen Angaben für Ihren Förderantrag.
- Fachgerechter Einbau: Unsere Fachleute bauen Ihre neue Heizung ein.
- Unterstützung bis zur Auszahlung: Auch nach dem Einbau stehen wir Ihnen bei den Nachweisen zur Seite.
Jetzt Förderberatung anfragen Zur KfW-Heizungsförderung (458)
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich sind die aktuellen Bedingungen und das Merkblatt der KfW. Ab Februar 2027 sinken laut KfW Klima-Bonus und Förderhöchstbetrag schrittweise. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.